1. AUFGABEN, ZIELE
Musikalisch-rhythmische Früherziehung:
Die pädagogische Grundkonzeption beinhaltet das
Heranführen der Kinder an die Musik. Es sollen dabei
erste Kontakte zur Musik und deren Erzeugung sowie
der Bewegung zur Musik hergestellt werden. Im Vordergrund steht dabei die spielerische Ausrichtung und
die kindgerechte Stundengestaltung. Das primäre Lernziel ist die Vermittlung von Spaß und Freude an der
Musik als ganzheitliche Musik- und Tanzerziehung.
Instrumentalunterricht:
Die pädagogische Grundkonzeption beinhaltet, dass die
Schüler ihr Instrument in ihrer Vielzahl an Funktionen
und Wirkungen kreativ kennen und einsetzen lernen.
Dem Alter entsprechend soll er altersgerecht und spielerisch, den Schwierigkeitsgrad sinnvoll aufbauend,
Spaß und Freude daran haben.
Die Zielsetzung ist die Produktion von Musik und das
selbstständige Erfahren von Musik für die Schüler im
Unterricht als ganzheitliche Aufgabe.
2. TEILNEHMER
Die Teilnahme an dem Zyklus "Musik und Tanz" ist
abhängig vom individuellen Entwicklungsstand des
des Schülers. Eindeutige Altersgrenzen sollen deshalb nicht festgelegt werden.
Ändert sich aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen eine bestehende Gruppengröße, kann sich auch die Kursgebühr ändern.
3. TEILNAHMEPFLICHTEN
Anwesenheitspflicht besteht grundsätzlich nicht. Um
einen kontinuierlichen Unterrichtsfluß zu gewährleisten, wird jedoch um pünktliches und regelmäßiges
Erscheinen gebeten.
Bei Fehlen des Schülers wird der Beitrag nicht rückerstattet.Fällt der Kurs wegen Krankheit des Lehrers
aus, wird die Stunde in der unterrichtsfreien Zeit
nachgeholt.
4. ANMELDUNG, ABMELDUNG
Anmeldungen sind nach vorheriger Rücksprache mit
dem Lehrer auf beiliegendem Anmeldungsantrag
schriftlich vorzunehmen.
Sie ist jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist
von zwei Monaten zum Monatsletzten. Abmeldungen
sind schriftlich an den Lehrer oder die Musikschule
zu richten.
Bestehen bei dem Teilnehmer chronische Krankheiten,
Allergien, Überempfindlichkeiten oder sonstige gesundheitliche Probleme, auf die besondere Rücksichten genommen werden müssen, ist der Lehrer davon in Kenntnis zu setzen.
5. UNTERRICHTSSTÄTTEN
In der Regel findet die Musikstunde in der in der Anmeldung angegebenen Einrichtung statt.
Steht ein Unterrichtsraum z.B. infolge einer Veranstaltung
oder wegen Schließung der Einrichtung nicht zur Verfügung, fällt der Unterricht aus und wird nicht nachgeholt
und nicht erstattet.
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6. UNTERRICHTSGEBÜHREN
Die Kursgebühr entnehmen Sie bitte dem Anmeldungsantrag. Die Kursgebühr ist jährlich ½ -
jährlich oder monatlich bis spätestens zum 05. eines
Monats zu bezahlen. Der Beitrag für die Kurse im Familienzentrum MüZe Tsst. e.V. ist für Mitglieder ermäßigt (s. Anmeldungsantrag).
Beitragsänderungen werden jeweils zum Beginn eines
Unterrichtszyklusses bekanntgegeben. Ermäßigung aufgrund sozialer Härte ist nach Absprache möglich.
Bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr wird an die
Zahlung durch schriftliche Mitteilung erinnert. Die Bearbeitungskosten trägt der Teilnehmer, ebenso die Kosten für Lastschriftrückläufer.
7. UNTERRICHTSERTEILUNG
Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterrichtung
in einer bestimmten Unterrichtsstätte und zu einem bestimmten Termin berücksichtigt. Ein Anspruch kann
daraus nicht hergeleitet werden.
8. UNTERRICHTSDAUER
Der Musikunterricht findet einmal wöchentlich statt. Die
Unterrichtszeit beträgt 30, 45 oder 60 Minuten. Die Unterrichtstermine und Lehrkräfte können aus organisatorischen Gründen von der Musikschule verändert werden.
Hieraus entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
9. AUFSICHTSPFLICHT
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Bei Unfällen vor und nach dem Unterricht
kann keine Haftung übernommen werden.
Für ausreichenden Versicherungsschutz haben die
Eltern / Teilnehmer selbst zu sorgen.
10. UNTERRICHTSFREIE ZEIT
Während der Schulferien (Ferienzeit richtet sich nach
den Schulferien in Hessen) und an den gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Lediglich ausgefallene Unterrichtsstunden (s. Punkt 3) werden nach Vereinbarung in der Ferienzeit nachgeholt.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Hessen gilt auch für die Musikschule TAMU.
11. GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen.
12. VERÖFFENLICHUNG VON FOTOS
Die Veröffentlichung und Verbreitung, der von den Musikschulteilnehmern, während des Unterrichts oder an Musikschulveranstaltungen gemachten Fotos und Videoaufnahmen wird zugestimmt. Ein Ausschluß ist nach Absprache möglich.
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