Musikalisch-rhythmische Früherziehung (für Kinder von 3-6 Jahren)+Klavier (f. Kinder ab 4 J.) +Keyboard +Blockflöte +Gitarre +Geige (f. Kinder ab 5 J.) +Gesangsunterricht, Sprechtraining/Atemtechnik +Instrumentenkarussell, NEU! Irischer Stepptanz +Irish Dance (Gruppe)

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


  

1. AUFGABEN, ZIELE
Musikalisch-rhythmische Früherziehung:
Die pädagogische Grundkonzeption beinhaltet das Heranführen der Kinder an die Musik. Es sollen dabei erste Kontakte zur Musik und deren Erzeugung sowie der Bewegung zur Musik hergestellt werden. Im Vordergrund steht dabei die spielerische Ausrichtung und die kindgerechte Stundengestaltung. Das primäre Lernziel ist die Vermittlung von Spaß und Freude an der Musik als ganzheitliche Musik- und Tanzerziehung. Instrumentalunterricht:
Die pädagogische Grundkonzeption beinhaltet, dass die Schüler ihr Instrument in ihrer Vielzahl an Funktionen und Wirkungen kreativ kennen und einsetzen lernen. Dem Alter entsprechend soll er altersgerecht und spielerisch, den Schwierigkeitsgrad sinnvoll aufbauend, Spaß und Freude daran haben.
Die Zielsetzung ist die Produktion von Musik und das selbstständige Erfahren von Musik für die Schüler im Unterricht als ganzheitliche Aufgabe.

2. TEILNEHMER
Die Teilnahme an dem Zyklus "Musik und Tanz" ist abhängig vom individuellen Entwicklungsstand des des Schülers. Eindeutige Altersgrenzen sollen deshalb nicht festgelegt werden.
Ändert sich aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen eine bestehende Gruppengröße, kann sich auch die Kursgebühr ändern.

3. TEILNAHMEPFLICHTEN
Anwesenheitspflicht besteht grundsätzlich nicht. Um einen kontinuierlichen Unterrichtsfluß zu gewährleisten, wird jedoch um pünktliches und regelmäßiges Erscheinen gebeten.
Bei Fehlen des Schülers wird der Beitrag nicht rückerstattet.Fällt der Kurs wegen Krankheit des Lehrers aus, wird die Stunde in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt.

4. ANMELDUNG, ABMELDUNG
Anmeldungen sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Lehrer auf beiliegendem Anmeldungsantrag schriftlich vorzunehmen.
Sie ist jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten. Abmeldungen sind schriftlich an den Lehrer oder die Musikschule zu richten.
Bestehen bei dem Teilnehmer chronische Krankheiten, Allergien, Überempfindlichkeiten oder sonstige gesundheitliche Probleme, auf die besondere Rücksichten genommen werden müssen, ist der Lehrer davon in Kenntnis zu setzen.

5. UNTERRICHTSSTÄTTEN
In der Regel findet die Musikstunde in der in der Anmeldung angegebenen Einrichtung statt. Steht ein Unterrichtsraum z.B. infolge einer Veranstaltung oder wegen Schließung der Einrichtung nicht zur Verfügung, fällt der Unterricht aus und wird nicht nachgeholt und nicht erstattet.

     

6. UNTERRICHTSGEBÜHREN
Die Kursgebühr entnehmen Sie bitte dem Anmeldungsantrag. Die Kursgebühr ist jährlich ½ - jährlich oder monatlich bis spätestens zum 05. eines Monats zu bezahlen. Der Beitrag für die Kurse im Familienzentrum MüZe Tsst. e.V. ist für Mitglieder ermäßigt (s. Anmeldungsantrag). Beitragsänderungen werden jeweils zum Beginn eines Unterrichtszyklusses bekanntgegeben. Ermäßigung aufgrund sozialer Härte ist nach Absprache möglich. Bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr wird an die Zahlung durch schriftliche Mitteilung erinnert. Die Bearbeitungskosten trägt der Teilnehmer, ebenso die Kosten für Lastschriftrückläufer.

7. UNTERRICHTSERTEILUNG
Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterrichtung in einer bestimmten Unterrichtsstätte und zu einem bestimmten Termin berücksichtigt. Ein Anspruch kann daraus nicht hergeleitet werden.

8. UNTERRICHTSDAUER
Der Musikunterricht findet einmal wöchentlich statt. Die Unterrichtszeit beträgt 30, 45 oder 60 Minuten. Die Unterrichtstermine und Lehrkräfte können aus organisatorischen Gründen von der Musikschule verändert werden. Hieraus entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

9. AUFSICHTSPFLICHT
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Bei Unfällen vor und nach dem Unterricht kann keine Haftung übernommen werden. Für ausreichenden Versicherungsschutz haben die Eltern / Teilnehmer selbst zu sorgen.

10. UNTERRICHTSFREIE ZEIT
Während der Schulferien (Ferienzeit richtet sich nach den Schulferien in Hessen) und an den gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Lediglich ausgefallene Unterrichtsstunden (s. Punkt 3) werden nach Vereinbarung in der Ferienzeit nachgeholt.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Hessen gilt auch für die Musikschule TAMU.

11. GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen.

12. VERÖFFENLICHUNG VON FOTOS
Die Veröffentlichung und Verbreitung, der von den Musikschulteilnehmern, während des Unterrichts oder an Musikschulveranstaltungen gemachten Fotos und Videoaufnahmen wird zugestimmt. Ein Ausschluß ist nach Absprache möglich.